RAe Decruppe & Kollegen - Christoph Faber
RAe Decruppe & Kollegen - Christoph Faber
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Christoph Faber

Herr Faber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er trat zum 15.10.2007 in die Kanzlei ein.

Seine Arbeitsschwerpunkte in der Kanzlei liegen auf den Gebieten

  • Individualarbeitsrecht (von Abmahnung bis Zeugnis)
  • Kündigungsschutzverfahren sowie Verhandlung über Aufhebungs- und Abfindungsverträge;
  • Ausbildungsstreitigkeiten
  • Vertretung von Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren


Darüber hinaus referiert Herr Faber auf Schulungen für Betriebsräte zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen.
Herr Faber ist Mitglied im Kölner Anwaltverein und der Gewerkschaft ver.di.

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