Wir wissen zudem: Ohne das Wirken der Gewerkschaften wäre es um die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsrecht schlecht bestellt.
Wir arbeiten deshalb eng mit den Gewerkschaften zusammen und führen für sie Arbeitsrechtsstreite von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Kooperationspartnern unserer Kanzlei zählen:
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- IG Metall (IGM)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaften liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung und Vertretung von Betriebs-, Gesamtbetriebs-, und Konzernbetriebsräten bei:
- Betriebsänderungen
- Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Beschäftigungs- und Standortsicherung
- Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zu folgenden Themen: Arbeitszeit, EDV-Einsatz, Datenschutz, Gefährdungsbeurteilungen, Urlaub etc.
- gerichtlichen Beschlussverfahren
Eine weitere Zusammenarbeit mit Gewerkschaften erfolgt in der Schulungs- und Bildungsarbeit für Arbeitnehmer/innen, Betriebs- und Personalräte sowie Wahlvorstände.