Tobias Vogt-Prestin
Herr Vogt-Prestin ist seit dem 15.09.2022 für die Kanzlei Decruppe & Kollegen als angestellter Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Arbeitnehmer*innen im Individualarbeitsrecht und Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte in der Kanzlei sind:
Im Individualarbeitsrecht:
- Kündigungsschutzklagen, Entfristungsklagen
- Aufhebungsverträge und Abfindung
- Gehaltsansprüche und Lohnklagen
- Urlaubsrecht
- Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche und Fragen von Abmahnung bis Zeugnis
Im Kollektivarbeitsrecht:
- Vertretung von Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Unterlassungsansprüche
- Durchsetzungsansprüche aus einer Betriebsvereinbarung
- Auskunftsansprüche
- Mitbestimmungsrecht
Herr Vogt-Prestin studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und absolvierte dort das Schwerpunktbereichsstudium im Arbeitsrecht. Das Referendariat leistete Herr Vogt-Prestin im OLG-Bezirk Köln ab. Bereits früh entwickelte Herr Vogt-Prestin ein besonderes Interesse für das Arbeitsrecht und fokussierte seinen beruflichen Werdegang während des Studiums und Referendariats auf dieses Rechtsgebiet. Nach seiner Tätigkeit am Lehrstuhl für Arbeitsrecht von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. war Herr Vogt-Prestin als Referendar unter anderem im Arbeitsrechtsteam einer international tätigen Großkanzlei, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und am Arbeitsgericht Aachen tätig. Zudem publizierte Herr Vogt-Prestin bereits mehrere Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen in juristischen Fachzeitschriften.
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